Energetische Gebäudesanierung: Fördern – und schützen

16.03.2020

Im Herbst des vergangenen Jahres billigte die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Die neue Förderung gilt für selbstgenutztes Wohneigentum und ergänzt schon vorhandene Programme.

Nicht nur dem Klima soll damit geholfen werden, zugleich ergeben sich Impulse für den Arbeitsmarkt: Neue Fenster, Heizungen und Fassaden- und Dachdämmungen wollen produziert sowie installiert bzw. verbaut werden. Immerhin: Bis zu 20 Prozent der Kosten solcher Verbesserungen können über drei Jahre hinweg steuerlich in Abzug gebracht werden.

Wer mit viel Engagement, staatlicher Förderung und dem Wunsch, etwas fürs Klima zu tun, saniert, investiert zugleich auch in Werterhalt bzw. -steigerung der eigenen vier Wände. Werte gilt es vor Gefahren zu schützen: Das Eigenheim mit der passenden Wohngebäudeversicherung, die Eigentumswohnung vor allem mit einer maßgeschneiderten Hausratversicherung. Beide Policen sollten möglichst die sogenannten Elementarschäden mitversichern. Beide Versicherungen leisten einen finanziellen Ausgleich bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion bzw. Implosion, Absturz und Anprall von Fahrzeugen, Schäden durch Leitungswasser, Bruch- und Frostschäden oder Sturm und Hagel entstehen. Die Elementarschadenversicherung erweitert um den Schutz vor Schäden durch Naturgefahren wie etwa Überschwemmung, Rückstau, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkungen oder Erdbeben. Gerade Elementarschäden treten oft völlig unerwartet auf und verursachen enorme Schäden am Haus oder in der Wohnung. Ein Versicherungsmakler hilft, aus den zahlreichen Angeboten der Versicherer das im Einzelfall beste Produkt zu finden.

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